Das Kantonsgericht entscheidet als erste Instanz bei Auseinandersetzungen in Zivilsachen, d.h. bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

Bild Aabachstrasse Treppe

Interessenbindungen

Das Kantonsgericht ist gesetzlich verpflichtet, die Interessenbindungen seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder zu veröffentlichen. Eine aktuelle Liste der Interessenbindungen finden Sie nachfolgend zum Download.

Interessenbindungen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts

Kontakt

Kantonsgericht Zug

Anschrift
Kantonsgericht Zug
Gerichtsgebäude an der Aa, Aabachstr. 3, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
13:30 - 17:00

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass elektronische Eingaben qualifiziert elektronisch signiert sein müssen. Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr im Kanton Zug sowie das zu verwendende Kontaktformular finden Sie hier: Elektronischer Rechtsverkehr

Eingaben, die per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

Telefonnummer
+41 41 594 52 00