Finanzausgleich

Wir berechnen jährlich den Zuger Finanzausgleich (ZFA) und setzen diesen um. Zudem berechnen wir den Beitrag der Zuger Gemeinden an die Zahlung des Kantons in den nationalen Finanzausgleich (NFA) und stellen diesen den Gemeinden in Rechnung.

Nationaler Finanzausgleich (NFA)

Der nationale Finanzausgleich (NFA) umfasst einen Ressourcen-, einen Lasten- und einen Härteausgleich. Der NFA basiert auf dem Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sowie der entsprechenden Verordnung (FiLaV).

Im Jahr 2026 zahlt der Kanton Zug 467 Millionen Franken in den nationalen Finanzausgleich. Dies sind 36 Millionen Franken mehr als im Jahr 2025.

 

Position Kanton Zug

Der ressourcenstarke Kanton Zug ist Mitglied der sogenannten NFA-Geberkonferenz. Gemeinsam setzen sich die Geberkantone für einen fairen und solidarischen nationalen Finanzausgleich ein. Dabei bringen sie ihre Anliegen aktiv in den politischen Prozess ein.

Panoramafoto Zug

Panoramabild Zug

Antworten des Kantons Zug zu Vernehmlassungen des Bundes

Zuger Finanzausgleich (ZFA)

Der innerkantonale Finanzausgleich wird auch «Zuger Finanzausgleich» genannt. Dieser hat zum Ziel, die unterschiedliche Steuerkraft der Einwohnergemeinden teilweise auszugleichen. Der ZFA soll zudem dafür sorgen, dass sich die Steuerfüsse der Zuger Gemeinden annähern. Dies ist im Gesetz über den direkten Finanzausgleich geregelt.

Wir von der Finanzdirektion berechnen die Ausgleichszahlungen und der Regierungsrat verabschiedet diese. Sämtliche Berechnungen finden Sie unten aufgeführt.

Beitrag Einwohnergemeinden an NFA-Zahlung

Ab 2024 entfällt der Beitrag der Einwohnergemeinden an die NFA-Zahlung des Kantons. Am 26. November 2023 hat das Zuger Stimmvolk die achte Teilrevision des Steuergesetzes angenommen. Mit dieser Steuergesetzrevision wurden die Gemeinden aus der Mitfinanzierung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) entlassen.

 

Bis 2023 leisteten die Zuger Gemeinden einen Beitrag an die Zahlung des Kantons Zug in den nationalen Finanzausgleich. Der Beitrag pro Gemeinde entsprach sechs Prozent ihres Kantonssteuerertrags des vorletzten Jahres. 

 

Finanzierungsbeiträge und Ausgleichszahlungen (bis 2023)

 

Bedeutung Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

Ressourcenausgleich

Der Bund und die beitragspflichtigen Kantone zahlen in den Ressourcenausgleich ein. Diese Kantone werden auch Geberkantone genanmt.

 

Die beitragsberechtigten Kantone erhalten eine Ausgleichszahlung aus dem Ressourcenausgleich. Deshalb werden sie auch Nehmerkantone genannt. Die Zahlungen werden aufgrund der ausschöpfbaren Steuern eines Kantons berechnet. Die potenziell ausschöpfbaren Steuern eines Kantons zeigen, auf welcher wirtschaftlichen Basis der Kanton staatlicher Güter und Dienstleistungen bereitstellen kann.

 

Lastenausgleich

Kantone, die im Vergleich überdurchschnittlich hohe Ausgaben zu tragen haben, werden für diese Sonderlasten mit dem Lastenausgleich entschädigt. Hohe Ausgaben entstehen aufgrund von geografisch-topografischen oder sozio-demografischen Gegebenheiten. Der Lastenausgleich wird allein vom Bund finanziert.

 

Härteausgleich

Einen Härteausgleich gibt es nur übergangsweise vom alten Finanzausgleich zum neuen Ausgleichssystem. Die Zahlungen aus dem Härteausgleich federn die finanzielle Mehrbelastung einiger Kantone ab, die diese Kantone durch den Systemwechsel erfuhren.

 

Der nationale Finanzausgleich kurz erklärt

Beitrag Kanton Zug an den nationalen Finanzausgleich 2026

Am 10. Juni 2025 hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Ausgleichszahlungen für das Jahr 2026 publiziert. Der Beitrag des Kantons Zug beträgt 467 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 431 Millionen Franken.

 

Nationaler Finanzausgleich: Datenreihen ab 2009

 

Provisorische Zahlung Kanton Zug in den nationalen Finanzausgleich in Franken:

Ausgleichsart in CHF
Ressourcenausgleich 468,751 Millionen
Härteausgleich 0,713 Millionen
Lastenausgleich -2,131 Millionen
Zahlung Total 467,333 Millionen
Vorjahr 431 Millionen

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