Finanzausgleich
Wir berechnen jährlich den Zuger Finanzausgleich (ZFA) und setzen diesen um. Zudem berechnen wir den Beitrag der Zuger Gemeinden an die Zahlung des Kantons in den nationalen Finanzausgleich (NFA) und stellen diesen den Gemeinden in Rechnung.
Nationaler Finanzausgleich (NFA)
Der nationale Finanzausgleich (NFA) umfasst einen Ressourcen-, einen Lasten- und einen Härteausgleich. Der NFA basiert auf dem Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sowie der entsprechenden Verordnung (FiLaV).
Im Jahr 2025 zahlt der Kanton Zug 431 Millionen Franken in den nationalen Finanzausgleich. Dies sind 48 Millionen Franken mehr als im Jahr 2024.
Position Kanton Zug
Der ressourcenstarke Kanton Zug ist Mitglied der sogenannten NFA-Geberkonferenz. Gemeinsam setzen sich die Geberkantone für einen fairen und solidarischen nationalen Finanzausgleich ein. Dabei bringen sie ihre Anliegen aktiv in den politischen Prozess ein.
Panoramabild Zug
Antworten des Kantons Zug zu Vernehmlassungen des Bundes
20. August 2024: Finanzausgleich 2025 zwischen Bund und Kantonen; Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
11. Juli 2023: Finanzausgleich 2024 zwischen Bund und Kantonen; Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
23. August 2022: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2023: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
17. August 2021: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2022: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
18. August 2020: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2021: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
20. August 2019: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2020: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
21. August 2018: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2019: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
25. August 2017: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2018: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
16. August 2016: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2017: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
22. Mai 2015: Änderungen der Finanz- und Lastenausgleichsverordnung (FiLaV)
14. August 2014: Finanzausgleich 2015 zwischen Bund und Kantonen
14. Juni 2014: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012–2015, (2. NFA-Wirksamkeitsbericht)
19. August 2013: Finanzausgleich 2014 zwischen Bund und Kantonen / Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich / Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
22. August 2012: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2013: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
22. August 2011: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
11. August 2010: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2011: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
28. August 2008: Anhörung zu den definitiven NFA- Zahlen 2009
Zuger Finanzausgleich (ZFA)
Der innerkantonale Finanzausgleich wird auch «Zuger Finanzausgleich» genannt. Dieser hat zum Ziel, die unterschiedliche Steuerkraft der Einwohnergemeinden teilweise auszugleichen. Der ZFA soll zudem dafür sorgen, dass sich die Steuerfüsse der Zuger Gemeinden annähern. Dies ist im Gesetz über den direkten Finanzausgleich geregelt.
Wir von der Finanzdirektion berechnen die Ausgleichszahlungen und der Regierungsrat verabschiedet diese. Sämtliche Berechnungen finden Sie unten aufgeführt.
ZFA Beiträge bzw. Ausgleichszahlungen 2024
ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2023
ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2022
ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2021
ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2020
ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2019
Berechnung ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2018
Berechnung ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2017
Berechnung ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2016
Berechnung ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2015
Berechnung ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2014
Berechnung ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2013
Beitrag Einwohnergemeinden an NFA-Zahlung
Ab 2024 entfällt der Beitrag der Einwohnergemeinden an die NFA-Zahlung des Kantons. Am 26. November 2023 hat das Zuger Stimmvolk die achte Teilrevision des Steuergesetzes angenommen. Mit dieser Steuergesetzrevision wurden die Gemeinden aus der Mitfinanzierung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) entlassen.
Bis 2023 leisteten die Zuger Gemeinden einen Beitrag an die Zahlung des Kantons Zug in den nationalen Finanzausgleich. Der Beitrag pro Gemeinde entsprach sechs Prozent ihres Kantonssteuerertrags des vorletzten Jahres.
Finanzierungsbeiträge und Ausgleichszahlungen (bis 2023)
RRB vom 21. Februar 2023 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden - Publikation nach Eintritt der Rechtskraft, öffentlich
RRB vom 22. Februar 2022 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 23. Februar 2021 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 18. Februar 2020 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 19. Februar 2019 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 20. Februar 2018 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 21. Februar 2017 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 1. März 2016 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 21. Januar 2015 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 18. Februar 2014 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 29. Januar 2013 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 31. Januar 2012 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 25. Januar 2011 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 2. Februar 2010 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 27. Januar 2009 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
RRB vom 4. März 2008 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden
Bedeutung Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
Ressourcenausgleich
Der Bund und die beitragspflichtigen Kantone zahlen in den Ressourcenausgleich ein. Diese Kantone werden auch Geberkantone genanmt.
Die beitragsberechtigten Kantone erhalten eine Ausgleichszahlung aus dem Ressourcenausgleich. Deshalb werden sie auch Nehmerkantone genannt. Die Zahlungen werden aufgrund der ausschöpfbaren Steuern eines Kantons berechnet. Die potenziell ausschöpfbaren Steuern eines Kantons zeigen, auf welcher wirtschaftlichen Basis der Kanton staatlicher Güter und Dienstleistungen bereitstellen kann.
Lastenausgleich
Kantone, die im Vergleich überdurchschnittlich hohe Ausgaben zu tragen haben, werden für diese Sonderlasten mit dem Lastenausgleich entschädigt. Hohe Ausgaben entstehen aufgrund von geografisch-topografischen oder sozio-demografischen Gegebenheiten. Der Lastenausgleich wird allein vom Bund finanziert.
Härteausgleich
Einen Härteausgleich gibt es nur übergangsweise vom alten Finanzausgleich zum neuen Ausgleichssystem. Die Zahlungen aus dem Härteausgleich federn die finanzielle Mehrbelastung einiger Kantone ab, die diese Kantone durch den Systemwechsel erfuhren.
Beitrag Kanton Zug an den nationalen Finanzausgleich 2025
Am 10. Juni 2024 hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Ausgleichszahlungen für das Jahr 2025 publiziert. Der Beitrag des Kantons Zug beträgt 431 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 383 Millionen Franken.
Nationaler Finanzausgleich: Datenreihen ab 2009
Provisorische Zahlung Kanton Zug in den nationalen Finanzausgleich in Franken:
Ausgleichsart | in CHF |
---|---|
Ressourcenausgleich | 434,855 Millionen |
Härteausgleich | 0,793 Millionen |
Lastenausgleich | -4,580 Millionen |
Zahlung Total | 431,068 Millionen |
Vorjahr | 368 Millionen |
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Termine nur nach Vereinbarung.
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Das Direktionssekretariat bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit 4. Januar 2025 geschlossen.